Im März 2007 wurde eine neue Richtlinie für Gegenstände aus Kunststoff, die in Kontakt mit Lebensmitteln kommen, erlassen. Die Richtlinie 2007/19/EG löst die alte 2002/72/EG ab. Alle diese Materialien und Gegenstände aus Kunststoff müssen ab dem 1.4.2009 ohne Verwendung von Weichmachern auf Phalatbasis produziert werden. Diese Richtlinie beinhaltet auch eine umfassende Konformitätserklärung für Materialien oder Gegenstände aus Kunststoff für den Lebensmittelkontakt. Dies gilt für alle Erzeugnisse, die auf der Produktionsstufe mit Lebensmitteln in Kontakt kommen können. In der Produktion müssen zum Beispiel die Schläuche, Dichtungen und Armaturen der neuen Richtlinie entsprechen. Wichtig ist hierbei zu beachten, dass die Konformitätserklärung aus allen Stufen (nicht aus dem Einzelhandel) lückenlos vorliegen muss, um gewährleisten zu können, dass keine Stoffe auf die Lebensmittel übergegangen sind. In der Schlauchindustrie wurden deshalb mehrschichtige PE-Schläuche entwickelt, die ohne Weichmacher flexibel bleiben. Auch die Verpackungsindustrie arbeitet an intelligenten Verpackungen für Lebensmittel.
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Neue Richtlinie in der Kunststoffindustrie
Verfasst von errgee am 12. Juli 2008
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